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From the magazine ARV-DTA 3/2022 | S. 268-273 The following page is 268

Begriff des Betriebs im Falle einer Massenentlassung (Art. 335d OR)

Besprechung des Entscheids des Bundesgerichts 4A_531/2021 vom 18. Juli 2022, I. zivilrechtliche Abteilung (zur Publikation vorgesehen)

I. Einleitung

Die zentrale Streitfrage vor Bundesgericht war: Ist bei Kündigungen von Mitarbeitenden, die in einer einzelnen Postfiliale tätig sind, diese lokale Poststelle als Betrieb im Sinne der Massenentlassungsbestimmungen anzusehen? Oder ist vielmehr die übergeordnete Struktur innerhalb der Arbeitgeberin, der Geschäftsbereich «PostNetz», der Betrieb im Sinne von Art. 335d Abs. 1 OR?

Die Frage stellte sich am konkreten Fall einer Arbeitnehmerin, die in einer Filiale tätig war, in der sechs Mitarbeitende und ein Lehrling arbeiteten. Die Arbeitnehmerin wurde gekündigt und wandte ein, die Kündigung sei missbräuchlich, weil man die gesetzlichen Vorgaben zur Massenentlassung nicht eingehalten habe. Stellte man auf die Filiale als Betrieb ab, war der Einwand vom Tisch, denn nur Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden fallen gemäss Art. 335d OR unter die Massenentlassungsbestimmungen. War hingegen die übergeordnete, schweizweite Struktur massgebend, lag ein Betrieb mit mehr als…

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