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From the magazine ARV-DTA 3/2021 | S. 248-251 The following page is 248

Entlassung von älteren Arbeitnehmenden – Änderung der Rechtsprechung?

Besprechung des Urteils des Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 4A_44/2021 vom 2. Juni 2021

I. Urteil

1. Aus dem Sachverhalt

B. (Arbeitnehmer, Beschwerdegegner) war während rund 37 Jahren ohne schriftlichen Arbeitsvertrag bei der A. AG (Arbeitgeberin, Beschwerdeführerin) angestellt. Dabei gehörte er zuletzt dem Verwaltungsrat der Arbeitgeberin an und war Vorsitzender der Geschäftsleitung. Weiter war er Minderheitsaktio­när der C. AG, in deren Besitz sich sämtliche Aktien der Arbeitgeberin befinden. Am 25. August 2016 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mittels ordentlicher Kündigung. Das Arbeitsverhältnis endete schliesslich am 31. Mai 2017. Mit Klage vom 13. Juni 2018 beantragte der Arbeitnehmer unter anderem, die Arbeitgeberin sei zu verurteilen, ihm wegen missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung in der Höhe von sechs Monatslöhnen zu be­zahlen. Sowohl das Regionalgericht Oberland wie auch das Obergericht des Kantons Bern bejahten das Vorliegen einer missbräuchlichen Kündigung.

2. Ergebnis

Die von der Arbeitgeberin erhobene Beschwerde in…

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