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From the magazine ARV-DTA 1/2017 | S. 25-29 The following page is 25

Besprechung des Bundesgerichtsurteils 4A_521/2016 vom 1. Dezember 2016

Fristlose Kündigung: Verspätete Mitteilung einer krankheitsbedingten Absenz als wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung des Arbeitnehmers

I. Urteil

1. Zusammenfassung des Sachverhalts

Am 11. Mai 2013 schlossen A. als Arbeitnehmer ­(Kläger, Beschwerdeführer) und die B. AG als Arbeitgeberin (Beklagte, Beschwerdegegnerin) einen als «Leih-Arbeitsvertrag» betitelten Vertrag ab. Zweck des Arbeitsvertrags war nach dessen Ziffer 1.1 der Verleih des Arbeitnehmers an einen Drittbetrieb (Einsatzbetrieb) für eine unbestimmte Anzahl Einsätze als Sicherheitswärter. Der Arbeitsvertrag war vom 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2014 befristet und konnte ordentlich unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist gekündigt werden.

Ab dem 7. Juli 2014 blieb der Kläger der Arbeit im Einsatzbetrieb C. fern. Mit Schreiben vom 9. Juli 2014 sprach die Beklagte die fristlose Kündigung aus mit der Begründung, der Kläger sei drei Tage unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben; sämtliche Versuche, ihn zu kontaktieren, seien gescheitert. Gleichentags stellte der Kläger der Beklagten ein Arztzeugnis zu, worin ihm eine Arbeitsunfähigkeit von…

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