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From the magazine ARV-DTA 1/2016 | S. 42-45 The following page is 42

Hinweise auf Bücher und Beiträge/Livres et articles (ARV-DTA 1/2016)

  • Cirigliano, Luca: Die Reform der Arbeitszeit­erfassungspflicht nach Art. 73a ArGV 1 – Voraussetzungen und Grenzen für den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung, Jusletter 15. Februar 2016
    Art. 73a ArGV 1 (Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung) sieht in Abs. 4 vor, dass im Falle des Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung der Gesamtarbeitsvertrag besondere Massnahmen für den Gesundheitsschutz und die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Ruhezeiten (lit. a) sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bezeichnung einer internen Anlaufstelle für Fragen zu den Arbeitszeiten (lit. b) vorsehen muss. Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Massnahmen für den Gesundheitsschutz und der Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten, den die Sozialpartner zwingend in einem GAV nach Art. 73a ArGV 1 vorsehen müssen. Zentral sei, dass die Gesundheitsmassnahmen dem heutigen Erkenntnisstand der Wissenschaft entsprechen. Dazu müsse eine vorgängige Analyse psychosozialer Risiken am…
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