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From the magazine ARV-DTA 1/2016 | S. 10-10 The following page is 10

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 1/2016)

  • Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) vom 20. Juni 2014 und Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016.
    Mit dem WeBiG soll die Weiterbildung als Teil des lebens­langen Lernens im Bildungsraum Schweiz gestärkt werden. Als Gegenstand legt das WeBiG die Grundsätze über die Weiterbildung und die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Finanzhilfen durch den Bund fest. Weiter bestimmt es, wie der Bund die Erforschung und die Entwicklung der Weiterbildung fördert und regelt schliesslich die Förderung des ­Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener durch den Bund. Art. 8 WeBiG widmet sich der Verbesserung der Chancengleichheit und statuiert, dass Bund und Kantone bestrebt sind, mit der von ihnen geregelten oder unterstützten Weiterbildung insbesondere die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behin­derungen Rechnung zu tragen, die Integration von Ausländerinnen und…
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