Der Personalverleih – Unter besonderer Berücksichtigung des GAV Personalverleih
Den ersten Teil widmet der Autor dem Personalverleih im wirtschaftlichen Kontext. Der Personalverleih gewinnt zunehmend an Verbreitung und entspricht einem Bedürfnis der Schweizer Wirtschaft. Das Hauptmotiv für die Wahl des Personalverleihs bildet vor allem die zeitliche Flexibilität dieser Arbeitsform. Der Personalverleih kann in gewisser Weise als prekäre Arbeitsform bezeichnet werden, dies im Hinblick auf die Struktur dieser Arbeitsform als Dreipersonenverhältnis, bestehend aus dem Verleiher, Arbeitnehmer und Entleiher. So stellt sich beispielsweise die Frage, gegenüber welcher Partei der Arbeitnehmer seine Ansprüche gestützt auf welche Grundlage durchsetzen kann.
Im zweiten Teil geht es um die Grundlagen des Personalverleihs. Dabei werden zunächst die anwendbaren Rechtsgrundlagen erläutert. Zu beachten sind in erster Linie das AVG vom 6. Oktober 1989 sowie seine beiden Ausführungsverordnungen (AVV und…