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From the magazine ARV-DTA 3/2015 | S. 187-191 The following page is 187

Sonstige Geschäfte/Autres objets (ARV-DTA 3/2015)

  • Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt ihrem Rat, die Bestechung Privater von Amtes wegen zu verfolgen.
    Sie ist damit dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Der Ständerat hatte in der Sommersession entschieden, dass bei der Bestechung Privater der Täter nur auf Antrag verfolgt wird, wenn durch die Tat keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass mit der vom Ständerat beschlossenen Lösung Rechtsunsicherheit geschaffen wird und eine Unterscheidung gestützt auf die öffentlichen Interessen die Strafverfolgung der Privatkorruption erschwert. Eine Minderheit beantragt dem Ständerat zu folgen. Sie ist der Ansicht, dass es unverhältnismässig ist, leichte Fälle der Privatbestechung von Amtes wegen zu verfolgen. Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass leichte Fälle bereits gestützt auf Art. 52 StGB von der Strafverfolgung ausgenommen sind. Abgelehnt wurde ein Antrag, welcher eine Meldestelle für Korruption beim…
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