Direkt zum Inhalt

From the magazine ARV-DTA 3/2015 | S. 178-180 The following page is 178

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 3/2015)

  • Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit. Beschluss Nr. 1/2015 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz über die Änderung von Anhang III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen). Angenommen am 8. Juni 2015.
    In Kraft getreten am 8. Juni 2015. Anhang III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) des Abkommens ist zu aktualisieren, um den neuen Rechtsvorschriften, die seitdem von der Europäischen Union und der Schweiz erlassen wurden, Rechnung zu tragen. Anhang III wird daher gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert. Unter der Überschrift «Abschnitt A: Rechtsakte, auf die Bezug genommen wird» werden in Nummer 1a des Anhangs III angefügt: Verordnung (EG) Nr. 623/2012 der Kommission vom 11. Juli 2012 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von…
[…]