Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 2-2015)
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- Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP).
- Änderung vom 13. März 2015. Die derzeit geltende Fassung von Art. 18 (Aufenthalte zur Stellensuche) Abs. 2, nämlich: «Sie [= EU- und EFTA-Angehörige] erhalten für eine länger dauernde Stellensuche eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr» erhält folgende neue Fassung: «Sie [= EU- und EFTA-Angehörige] erhalten für eine länger dauernde Stellensuche eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr, sofern sie über die für den Unterhalt notwendigen finanziellen Mittel verfügen.» Die Änderung ist am 1. April 2015 in Kraft getreten. AS 2015, 849
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- Ve…
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