Direkt zum Inhalt

From the magazine ARV-DTA 2/2015 | S. 98-100 The following page is 98

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 2-2015)

  • Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandels­assoziation (Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP).
    Änderung vom 13. März 2015. Die derzeit geltende Fassung von Art. 18 (Aufenthalte zur Stellensuche) Abs. 2, nämlich: «Sie [= EU- und EFTA-Angehörige] erhalten für eine länger dauernde Stellensuche eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr» erhält folgende neue Fassung: «Sie [= EU- und EFTA-Angehörige] erhalten für eine länger dauernde Stellensuche eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten im Kalenderjahr, ­sofern sie über die für den Unterhalt notwendigen finanziellen Mittel verfügen.» Die Änderung ist am 1. April 2015 in Kraft getreten. AS 2015, 849
  • Ve…
[…]