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From the magazine ARV-DTA 1/2015 | S. 73-77 The following page is 73

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 23. September 2014 (8C_363/2014)

Mit dem arbeitsmarktlichen Instrument der Einarbeitungszuschüsse (Art. 65 AVIG) sollen versicherten Personen, deren Vermittlung erschwert ist, im Hinblick auf eine definitive Anstellung in einem Betrieb für eine Einarbeitungsphase, während der diese Personen einen verminderten Lohn erhalten, Einarbeitungszuschüsse gewährt werden. Auch wenn in grundsätzlicher Hinsicht bei einem im Anstellungszeitpunkt 62-jährigen Versicherten die erschwerte Vermittlungsfähigkeit aufgrund des Alters durchaus gegeben sein kann (Art. 90 Abs. 1 lit. a AVIV), ist dies anhand der konkreten Situation im Einzelfall zu beurteilen. Vorliegend kann bei einem Versicherten, der aus eigener Kraft bereits während der Kündigungsfrist eine neue Arbeitsstelle findet, die mit kurzer Unterbrechung an die verlorene Stelle anknüpft, nicht von erschwerter Vermittlungsfähigkeit gesprochen werden. Damit fehlt es an der arbeitsmarktlichen Indikation für die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses.

L’instrument…

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