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From the magazine ARV-DTA 4/2023 | S. 398-402 The following page is 398

Tribunal fédéral, IVe Cour de droit public, arrêt du 21 août 2023, dans la cause A., recourante, contre Direction générale de l’emploi et du marché du travail du canton de Vaud, intimée (arrêt du Tribunal cantonal du canton de Vaud du 16 mai 2022), 8C_399/2022

Gemäss Art. 31 Abs. 1 lit. b AVIG haben Arbeitnehmer, deren normale Arbeitszeit verkürzt oder deren Arbeit ganz eingestellt ist, Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wenn der Arbeitsausfall anrechenbar ist. Gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. a AVIG ist ein Arbeitsausfall nicht anrechenbar, wenn er (u.a.) durch Reparaturarbeiten verursacht wird. Vorliegend teilte die Kasse dem EDS mit, sie sei darüber informiert worden, dass in den Räumlichkeiten, in denen das Unternehmen sein Geschäft betreibe, Bauarbeiten stattfänden, die den Betrieb des Restaurants verhinderten. Die Beschwerdeführerin wirft der Erstinstanz vor, die Art. 31–33 AVIG sowie das Covid-19-Gesetz (SR 818.102) verletzt zu haben, indem sie davon ausgingen, dass die Arbeiten, die während der obligatorischen Schliessung der im Gastgewerbe tätigen Unternehmen unternommen wurden, dem Erhalt einer Kurzarbeitsentschädigung entgegenstünden. Die Vorwürfe der Beschwerdeführerin sind nicht begründet. Das Bundesgericht hat…

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