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From the magazine ARV-DTA 3/2023 | S. 284-289 The following page is 284

Bundesgericht, IV. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 29. Juni 2023, in Sachen Öffentliche Arbeitslosenkasse Baselland, Beschwerdeführerin, ge­gen A.A., Beschwerdegegner (Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 28. Juli 2022), 8C_668/ 2022

Analog zu Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG haben Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung und ihre im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Vorliegend hatte die Arbeitslosenkasse einen Anspruch der versicherten Person wegen Bekleiden einer arbeitgeberähnlichen Position verneint. Dabei stützte sie sich auf Informationen aus einem Informationssystem, die sich auf die Mutter der versicherten Person bezogen. Das Kantonsgericht entschied sodann, dass die Arbeitslosenkasse diese Daten rechtswidrig erhoben hatte und diese nicht hätten verwendet werden dürfen, und wies deshalb die Angelegenheit zur Prüfung an die Arbeitslosenkasse zurück. Das Bundesgericht hingegen erkennt, dass die kantonale Instanz den Untersuchungsgrundsatz verletzt hat, denn es waren – ungeachtet der Beweisverwertungsfrage – ausreichend Indizien vorhanden, welche die Vorinstanz zu weiteren Abklärungen betreffend die arbeitgeberähnliche Stellung der versicherten Person verpflichtet…

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