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From the magazine ARV-DTA 2/2022 | S. 221-226 The following page is 221

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 4. Februar 20228C_702/2021

Andauernd selbständig erwerbende Personen sind in der Regel bereits von vornherein vom Arbeitslosentaggeldbezug ausgeschlossen. Soweit allerdings innerhalb der dafür vorgesehenen Rahmenfrist vor der Selbständigkeit eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde, ist der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausnahmsweise auch bei einer neuerdings selbständig erwerbenden Person zu prüfen. Auf solche Personen ist gemäss Praxis des Bundesgerichts eine Überprüfung des Anspruchs unter dem Gesichtspunkt der rechtsmissbräuchlichen Gesetzesumgehung möglich. Dabei ist massgebend, ob der Status des Selbständigerwerbenden mit dem Ziel dauernder wirtschaftlicher und unternehmerischer Unabhängigkeit aufgenommen und beibehalten wird. Es ist nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, die in solchen Fällen anfänglich fehlenden Einnahmen zu ersetzen. Vorliegend hatte der Beschwerdeführer bereits vor dem Stellenverlust beabsichtigt, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das…

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