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From the magazine ARV-DTA 2/2022 | S. 218-221 The following page is 218

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 26. Januar 2022, 8C_749/2021

Fehlende Vermittlungsfähigkeit eines Torhüters, der beruflich allein die Wiederverpflichtung durch einen Fussballclub als Torhüter anstrebte. Vorliegend führten aber nicht nur die allein auf eine Tätigkeit als Torhüter beschränkten Suchbemühungen zur Verneinung der Vermittlungsfähigkeit. Ins Gewicht fielen auch die durch den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags bekundete fehlende Bereitschaft des Profifussballers und insbesondere dessen fehlende Möglichkeit, die Arbeitslosigkeit bei Auffinden einer besser bezahlten Tätigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Gemäss dem befristeten Arbeitsvertrag durfte der Profifussballer nämlich während der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers keiner weiteren beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Aptitude au placement insuffisante d’un gardien, qui avait pour seule ambition professionnelle d’être réengagé par un club de football. Dans son cas, cependant, la négation de l’aptitude au placement n’est pas à mettre…

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