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From the magazine ARV-DTA 4/2020 | S. 393-396 The following page is 393

Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil vom 7. Oktober 2020, 8C_408/2020

Patrizia Friedrich, MLaw
RA Dr. Rahel Aina Nedi, LLM

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzentschädigung, wenn gegen ihren Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird und ihnen in diesem Zeitpunkt Lohnforderungen zustehen (Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG). Nach Art. 55 Abs. 1 AVIG muss der Arbeitnehmer im Konkurs- oder Pfändungsverfahren alles unternehmen, um seine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren. Diese Pflicht bildet Ausdruck der allgemeinen Schadenminderungspflicht. Der Arbeitnehmer kann seine Schadenminderungspflicht auch damit belegen, wenn er, wie vorliegend, den Arbeitgeber mehrmals per WhatsApp aufgefordert hat, die Lohnausstände zu begleichen und anschliessend die Betreibung gegen den Arbeitgeber eingeleitet hat.

Les travailleurs ont droit à l’indemnité en cas d’insolvabilité si une procédure de faillite est engagée contre leur employeur et qu’ils ont, à ce moment-là, des créances de salaire envers lui (art. 51, al. 1, let. a, LACI). Conformément à l’art. 55, al. 1, LACI, le travailleur est tenu…

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