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From the magazine ARV-DTA 4/2022 | p. 350-351 The following page is 350

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 4/2022)

RA MLaw Andreas Holenstein
MLaw Christian Maduz
RA Dr. iur. Oliver Schmid
  • Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) vom 15. Juni 2018.
    Das GUMG regelt, unter welchen Voraussetzungen genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich durchgeführt sowie DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung erstellt werden dürfen. In den letzten Jahren sind die Untersuchungsverfahren wesentlich schneller, günstiger und aussagekräftiger geworden. Zudem werden heute viele Untersuchungen angeboten, die gesetzlich nicht erfasst sind. Die vorgeschlagene Totalrevision trägt dem technischen Fortschritt Rechnung und regelt die genetischen Untersuchungen beim Menschen auf umfassende Art. Für das Arbeitsverhältnis relevant sind insbesondere die Art. 38–41 GUMG. Der Erlass ist am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten. AS 2022, 537
  • Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten der beruflichen Grundbildung…
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