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From the magazine ARV-DTA 3/2022 | p. 251-251 The following page is 251

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 3/2022)

RA MLaw Andreas Holenstein
MLaw Christian Maduz
RA Dr. iur. Oliver Schmid
  • Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020.
    Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sorgen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Insbesondere werden der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht. Das neue Datenschutzrecht stellt die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht sicher und ermöglicht es, die modernisierte Datenschutzkonvention 108 des Europarats zu ratifizieren. Diese Anpassungen im neuen Datenschutzrecht sind wichtig, damit die EU die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung auch künftig ohne zusätzliche Anforderungen möglich bleibt. Der Erlass tritt am 1. September 2023 in Kraft. AS 2022, 491
  • Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (Erwerbs­ersatzgesetz, EOG)…
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