Das nachvertragliche Konkurrenzverbot im Arbeitsrecht – de lege lata und de lege ferenda
Das nachvertragliche Konkurrenzverbot ist im schweizerischen Arbeitsrecht zwar stark umstritten, aber dennoch von grosser Bedeutung. Während in anderen Ländern, insbesondere in Deutschland, bereits eine übermässige örtliche, zeitliche oder sachliche Ausdehnung oder eine Nichtbezahlung der Karenzentschädigung zur Nichtigkeit eines solchen Verbotes führt, hilft in der Schweiz schon jetzt Art. 340a Abs. 2 OR weiter. Danach bleibt das Konkurrenzverbot gültig, doch kann es der Richter nach seinem Ermessen einschränken. Verbunden mit einer Klausel zur Möglichkeit der Realexekution wird das Konkurrenzverbot zu einem wirksamen Mittel, um ausscheidende Mitarbeiter an einer unerwünschten Konkurrenzierung zu hindern. Dazu braucht es gemäss geltender gesetzlicher Regelung auch keine Karenzentschädigung. Dies ist insbesondere bei Kadermitarbeitern, aber auch bei…