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lic. iur. Lukasz Grebski

Bibliography

«Théorie de l’imprévision» als Schranke für die Wegbedingung des Anspruchs auf Überstundenentschädigung? – Ja, aber…

Der für die vorliegende Urteilsbesprechung relevante Sachverhalt beginnt am 1. Februar 2009 mit dem Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrags zwischen der A. SA (Arbeitgeberin und Beschwerdeführerin) und der B. (Arbeitnehmerin und Beschwerdegegnerin). Gestützt auf diesen Arbeitsvertrag trat die Arbeitnehmerin in den Dienst der Arbeitgeberin, die ein medizinisches Zentrum betrieb, und…