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lic. iur. Georges Chanson

Bibliography

Bundesgericht, Urteil vom 16. November 2009, 4A_347/2009, BGE 136 III 96 – Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Nachdem eine Arbeitgeberin bei den Zürcher Rechtsmittelinstanzen unterlegen war, hat ihr die I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts mit Urteil vom 16. November 2009 (4A_347/2009, BGE 136 III 96) Recht gegeben. Die Arbeitgeberin war von den Vorinstanzen zur Zahlung einer Missbrauchsentschädigung verpflichtet worden, obwohl die Arbeitnehmerin erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses…

Bundesgericht, Urteil vom 17. Januar 2008, 4A_330/2007 – Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Der in Art. 5 Abs. 3 GlG vorgesehene Entlastungsbeweis zugunsten des Arbeitgebers ist auf den Fall zugeschnitten, dass einer der Arbeitnehmer der Belästiger ist und der Arbeitgeber gestützt auf Art. 5 Abs. 3 GlG in Anspruch genommen wird. Wenn der Arbeitgeber selbst die sexuelle Belästigung begeht, erübrigt sich der Nachweis, dass er alle notwendigen, angemessenen und zumutbaren Massnahmen zur…

Bundesgericht, Urteil vom 7. April 2009, 4D_6/2009 – Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Im Entscheid vom 7. April 2009 über eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde (4D_6/2009, französisch) hat die I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts den Entscheid der Genfer Cour d'appel de la juridiction des prud'hommes aufgehoben und eine Arbeitgeberin gestützt auf Art. 336c OR zur Zahlung eines weiteren Monatslohns verpflichtet, weil die Arbeitnehmerin am 24. und 25. Dezember während…

Bundesgericht, Urteil vom 29. April 2008, 4A_47/2008, BGE-Publikation vorgesehen, mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Mit dem amtlich publizierten Entscheid BGE 131 III 467 (4C.423/2004, in Fünfer-Besetzung gefälltes Urteil vom14. April 2005, dort Erwägung 2, im Internet erstmals am 6. Juli 2005 publiziert) hatte die I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts erkannt, dass die Kündigungsfrist „mit der Zustellung der Kündigung bzw. am darauf folgenden Tag zu laufen beginnt und am entsprechenden Tag des der…

Keine (provisorische) Rechtsöffnung für Bruttolohn

Beim Bruttolohn sind für die jeweiligen Lohnabzüge im Rahmen einer Gläubigermehrheit auch die Versicherungsträger (Ausgleichskassen, Versicherer oder Vorsorgeeinrichtungen) Gläubiger. Ihre Ansprüche stehen der arbeitnehmenden Person nicht zu. Abweisung des Gesuchs um Rechtsöffnung für einen Titel, der nur den Bruttolohn ausweist.
lic. iur. Georges Chanson
ARV-DTA online/2017 | en ligne

Bundesgericht, Urteil vom 28. November 2007, 4A_385/2007 – Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Auf die Beschwerde in Zivilsachen der Arbeitgeberin hat die I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Fünfer-Besetzung mit Urteil vom 28. November 2007 (zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen) im Fall eines Anästhesiearztes bestätigt, dass die Bestimmungen über die missbräuchliche Kündigung bereits in der Probezeit Anwendung finden können. Die – vollumfänglich abgewiesene –…

Bundesgericht, Urteil vom 14. Oktober 2010, 4A_406/2010, BGE-Publikation vorgesehen – Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Im Entscheid über eine Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Urteil des Genfer Cour d'appel de la juridiction des prud'hommes blieb es auch vor Bundesgericht bei der Nichtigkeit der Kündigung gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin. Die davon betroffene Buffetdame konnte sich mit Erfolg darauf berufen, dass die dreimonatige Probezeit bei ihrer Entlassung trotz eines unbezahlten Urlaubs bereits…

Bundesgericht, Urteil vom 12. Juni 2009, 4A_126/2009 - Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Durch alle Instanzen ohne Erfolg blieb die Anfechtung einer Konventionalstrafe von 36'000 Franken, was 6 Monatslöhnen (ohne Pauschalspesen) einer Personalvermittlerin entsprach. Die I. zivilrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat mit französisch redigiertem Urteil vom 12. Juni 2009 (4A_126/2009) die Abweisung ihrer Aberkennungsklage und Erteilung der definitiven Rechtsöffnung durch die II…

Bundesgericht, Urteil vom 10. Juli 2007, 4C.89/2007, BGE 133 III 517 – Mit Kommentar von RA lic. iur. Georges Chanson

Mit BGE 133 III 517 (Urteil der I. Zivilabteilung in französischer Sprache vom 10. Juli 2007, Berufung in Fünfer-Besetzung, 4C.89/2007) hat das Bundesgericht eine alte Kontroverse geklärt, indem es entschied, dass die längere Sperrfrist anwendbar ist, wenn eine krankheits- oder unfallbedingte Absenz in ein Dienstjahr reicht, für welches das Gesetz eine längere Sperrfrist vorsieht als für das…