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From the magazine ARV-DTA 3/2023 | p. 243-246 The following page is 243

Öffentliches Personalrecht; Berufsschullehrperson, unterlassene Durchsetzung der Maskentragpflicht im Unterricht; Verletzung der Pflicht zur Treue und loyalen Pflichterfüllung von Staatsangestellten; ordentliche Kündigung aus sachlichem Grund/Droit de la fonction publique; enseignante dans une école professionnelle; refus du port d’un masque durant l’enseignement; violation de l’obligation de fidélité et d’exécution loyale des devoirs dans la fonction publique; motif objectivement suffisant le résiliation ordinaire du contrat

Bundesgericht, IV. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 7. August 2023, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (8C_372/2023)

Vorliegend stellte die Vorinstanz willkürfrei fest, dass die Beschwerdeführerin (Berufsschullehrperson) die angeordnete Massnahme der Ausweitung der Maskentragpflicht auf den Unterricht trotz Verwarnung bzw. Dienstanweisung nicht (genügend) umsetzte, sondern vielmehr in Frage stellte, wodurch sie ihre Dienst- und Treuepflicht verletzte. Die unterlassene Durchsetzung der Maskentragpflicht ist entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht von der Meinungsäusserungsfreiheit geschützt. Zudem haben Staatsangestellte Äusserungen und Handlungen zu unterlassen, die ihre Treue und loyale Pflichterfüllung in Frage stellen. Die Beschwerdeführerin vermag nicht aufzuzeigen, inwiefern die Schlussfolgerung der Vorinstanz willkürlich sein soll, wonach sie durch ihr Verhalten und ihre diesbezügliche Uneinsichtigkeit das Vertrauensverhältnis mit der Arbeitgeberin schwer beeinträchtigt und schliess­lich zusammen mit der fehlenden Gesprächsbereitschaft ganz zerstört hat, was einen sachlichen…

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