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Bundesgericht, Urteil vom 8. November 2007, 4A_256/2007, BGE 134 III 11 - Mit Kommentar von Prof. Dr. iur. Jean-Fritz Stöckli

Der Bundesgerichtsentscheid 4A_256/2007 ist als BGE 134 III 11 veröffentlicht worden. Der am 22.01.2008 in der ARV online aufgeschaltete Kommentar zu diesem Entscheid wird hier in unveränderter Fassung nochmals wiedergegeben.

Sachverhalt

Die Y. AG, eine ausländische Unternehmung, war beauftragt, die Transitgasleitung des internationalen Erdgastransportsystems in einem bestimmten Abschnitt innerhalb der Schweiz neu zu erstellen. Die Paritätische Berufskommission Bauhauptgewerbe Kanton Luzern, ein Verein, kam zum Schluss, dass die Y. AG ihren Mitarbeitern geldwerte Leistungen im Umfang von Fr. 1.04 Mio. vorenthalten sowie gegen verschiedene Bestimmungen des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe 1998-2000 (LMV 2000) verstossen habe, weshalb sie ihr eine Konventionalstrafe in der Höhe von Fr. 786'000.– sowie Kosten im Betrag von insgesamt Fr. 39'896.10 auferlegte. Die Y. AG focht diesen Entscheid mit Klage beim Amtsgericht Luzern-Stadt an, welches die Auferlegung der Konventionalstrafe…

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