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Bundesgericht, Urteil vom 8. November 2007, 4A_256/2007, BGE-Publikation vorgesehen – Mit Kommentar von Prof. Dr. iur. Jean-Fritz Stöckli

Sachverhalt

Die Y. AG, eine ausländische Unternehmung, war beauftragt, die Transitgasleitung des internationalen Erdgastransportsystems in einem bestimmten Abschnitt innerhalb der Schweiz neu zu erstellen. Die Paritätische Berufskommission Bauhauptgewerbe Kanton Luzern, ein Verein, kam zum Schluss, dass die Y. AG ihren Mitarbeitern geldwerte Leistungen im Umfang von Fr. 1.04 Mio. vorenthalten sowie gegen verschiedene Bestimmungen des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe 1998-2000 (LMV 2000) verstossen habe, weshalb sie ihr eine Konventionalstrafe in der Höhe von Fr. 786'000.– sowie Kosten im Betrag von insgesamt Fr. 39'896.10 auferlegte. Die Y. AG focht diesen Entscheid mit Klage beim Amtsgericht Luzern-Stadt an, welches die Auferlegung der Konventionalstrafe und der Kosten schützte. Das Obergericht des Kantons Luzern hob den Beschluss der Paritätischen Berufskommission auf und stellte fest, dass die Y. AG dem LMV 2000 nicht unterstehe. Die Paritätische Berufskommission erhob…

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