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From the magazine ARV-DTA 1/2024 | p. 115-120 The following page is 115

Bundesgericht, IV. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 13. Dezember 2023, 8C_394/2023

Die versicherte Person hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie vermittlungsfähig ist (Art. 8 Abs. 1 lit. f AVIG). Sie ist vermittlungsfähig, wenn sie bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen (Art. 15 Abs. 1 AVIG). Vorliegend brachte der Arbeitslose (Beschwerdegegner) unmissverständlich zum Ausdruck, die Suche nach einer unselbständigen Anstellung diene nur der «Absicherung im Sinne eines Plans B». Sein Hauptfokus sei auf die Umsetzung einer selbständigen Tätigkeit gerichtet und deren Fallenlassen komme lediglich optional in Frage, falls und soweit er als Selbständigerwerbender mit dem Projekt «D. AB» erfolglos bleibe. Gestützt auf diese Aussagen des Arbeitslosen war auf dessen fehlende Bereitschaft zur jeder­zeitigen Aufgabe der Bestrebungen im Zusammenhang mit der Selbständigkeit zu schliessen. Indem die Vorinstanz aus der Verfügung vom 28. Januar 2021 auf eine angeblich praxisgemäss…

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