Aller au contenu principal

From the magazine ARV-DTA 3/2018 | p. 248-250 The following page is 248

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 3/2018)

  • EuGH, Urteil 21/06/2018 (C-1/17): Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge; Arbeitgeber, der vor den Gerichten des Mitgliedstaats verklagt wird, in dem er seinen Wohnsitz hat; Widerklage des Arbeitgebers.
    Erkenntnis: Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er in einem Fall wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden dem Arbeitgeber das Recht einräumt, vor dem Gericht, bei dem die von einem Arbeitnehmer erhobene Klage selbst ordnungsgemäss anhängig ist, eine Widerklage zu erheben, die sich auf eine Forderungsabtretung stützt, die der Arbeitgeber und der ursprüngliche Forderungsinhaber vertraglich vereinbart haben, nachdem die Klage selbst erhoben worden war.
  • EuGH, Urteil 26/06/2018 (C-451/16): Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit;…
[…]