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Arbeitsrecht

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik /Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 1/2023)

1. Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung vom 18. März 1999 über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist, ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die es Universitäten gestattet, zur Deckung ihres gewöhnlichen und ständigen…

Tribunal fédéral, Ire cour de droit social, arrêt du 26 octobre 2022, 8C_312/2022

Nach Art. 8 AVIG hat die versicherte Person u.a. grundsätzlich dann Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie die Beitragszeit erfüllt hat. Dies setzt aufgrund von Art. 13 Abs. 1 AVIG voraus, dass die versicherte Person während mindestens 12 Monaten einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachging. Diese Bedingung erfüllt die versicherte Person dann nicht, wenn sie während dieser…
Patrizia Friedrich MLaw, Dr. iur. Rahel Aina Nedi LL.M.
ARV-DTA 1/2023 | S. 92

Tribunal fédéral, Ire cour de droit social, arrêt du 21 novembre 2022, 8C_481/2022

Hat die Arbeitgeberin, wie vorliegend, die versicherte Person fristlos entlassen, so ist die Nebenintervention der Arbeitslosenkasse zugunsten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Art. 29 AVIG zulässig, da die Arbeitslosenkasse ein rechtliches Interesse am Obsiegen der versicherten Person hat.
Patrizia Friedrich MLaw, Dr. iur. Rahel Aina Nedi LL.M.
ARV-DTA 1/2023 | S. 96

Bundesgericht, IV. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 10. Januar 2023, 8C_424/2022

Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes nach Art. 61 lit. c ATSG bei einem länderübergreifenden Sachverhalt durch die Arbeitslosenkasse, die bei den ausländischen Behörden unzureichende Abklärungen betreffend die versicherte Person getätigt hat.
Patrizia Friedrich MLaw, Dr. iur. Rahel Aina Nedi LL.M.
ARV-DTA 1/2023 | S. 100

Urlaub und Kündigung

Der Gesetzgeber hat in jüngerer Zeit mehrere neue arbeitsrechtliche Urlaubsansprüche eingeführt: den Vaterschaftsurlaub, den Kurzurlaub für die Betreuung von Angehörigen, den Urlaub für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindes und zuletzt den Adoptionsurlaub. Bereits seit längerem gibt es zudem den Mutterschaftsurlaub und den (in der Praxis we…
Nina Rabaeus LL.M.
ARV-DTA 2/2023 | S. 111