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Dr. iur. Romana Weber

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Auszahlung von überobligatorischen Ferienansprüchen

Art. 329d Abs. 2 OR untersagt die Abgeltung von Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen. Bisher besteht keine Klarheit darüber, ob dieses (zwingende) Verbot sich auf die gesetzlichen Ferien­ansprüche beschränkt oder darüber hinaus auch auf allfällige überobligatorische Ferienansprüche Anwendung findet. Dieser Frage soll in der Folge,…