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Prof. Dr. iur. Karine Lempen

Bibliography

Le droit à la réintégration suite à un congé de rétorsion

Im Fall einer Rachekündigung, die im Anschluss an eine Beschwerde wegen einer Geschlechtsdiskriminierung erfolgt, ist aufgrund der Art. 10 und 5 Abs. 1 lit. b GlG eine gerichtlich angeordnete Weiterführung des Arbeitsverhältnisses möglich. Ordnet ein Gericht die Wiedereinstellung nach einer Rachekündigung an, so stellt sich die Frage, ob die arbeitgebende Person eine Freistellung aussprechen und…

Travail domestique en Suisse

Die Hausarbeit weist verschiedene Besonderheiten auf, die ihre Regelung schwierig machen. Der vorliegende Beitrag weist auf die verschiedenen anwendbaren Vorschriften hin und betont die Notwendigkeit, eine zwingende Höchstarbeitszeit in diesem Sektor einzuführen. Sodann zeigt der Beitrag die Herausforderungen auf, die mit der An­wendung des geltenden Rechts verbunden sind, insbesondere am…
Prof. Dr. Karine Lempen, Rachel Salem MLaw
ARV-DTA 2/2017 | S. 79