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Prof. Dr. iur. Jürg Brühwiler

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Unterstellung von Aussenseiter-Mischbetrieben unter allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge

Aussenseiter-Mischbetriebe des Bauhauptgewerbes (z.B. mit Bautätigkeiten wie Hoch- und Tiefbau ­einerseits, Transport, Sand- und Kiesgewinnung ­anderseits) sind, entsprechend dem Grundsatz der Tarifeinheit bei Branchengesamtarbeitsverträgen, als Ganzes mit allen ihren Mitarbeitenden, also auch bauberufsfremden, dem allgemeinverbindlichen GAV FAR unterstellt, wenn bauhauptgewerb­liche Tätigkeiten…