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From the magazine ARV-DTA 2/2020 | S. 113-113 The following page is 113

Neue Erlasse und Entwürfe/Législation nouvelle et projets (ARV-DTA 2/2020)

  • Botschaft zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxis­tauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) vom 26. Februar 2020 und Entwurf zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxis­tauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung).
    Die Schweizerische Zivilprozessordnung hat sich in der Praxis insgesamt bewährt. Durch punktuelle Ver­besserungen sollen ihre Praxistauglichkeit und die Rechtsdurchsetzung weiter verbessert werden. Insbesondere soll das Prozesskostenrecht angepasst und so der Zugang zum Gericht erleichtert werden. Die in der Vernehmlassung stark kritisierten Vorschläge für eine Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung werden aus dieser Vorlage herausgelöst und sollen separat behandelt werden. Arbeitsrechtlich relevant ist insbesondere die Präzisierung der Voraussetzungen für eine handelsrechtliche Streitigkeit. Neu ist der Ausschluss arbeits- und mietrechtlicher Streitigkeiten von der Handelsgerichtsbarkeit (Bst. d) vorgesehen. Für…
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