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From the magazine ARV-DTA 4/2019 | S. 333-338 The following page is 333

Bundesgericht, I. zivilrechtliche Abteilung, Urteil vom 9. August 2019, Beschwerde in Zivilsachen (4A_13/2019)

Missbräuchliche Kündigung, Art. 336 Abs. 1 lit. a OR; «schwieriger» Arbeitnehmer; Krankheitsbild der EMF-(Elektromagnetische Felder-) Symptomatik/Licenciement abusif, Art. 336 al. 1 let. a CO; travailleur «problématique»; description d’une maladie provoquée par des champs électromagnétiques

Vorliegend machte der Arbeitnehmer geltend, er leide an einer neuartigen Krankheit – der EMF-(Elektromagnetische Felder-)Symptomatik – und beschuldigte die Arbeitgeberin, sie habe gebotene Massnahmen betreffend das WLAN (Abschalten, Reichweitenbeschränkung und belastungsoptimierte WLAN-Installation) nicht getroffen. Seine Entlassung war als nicht missbräuchlich im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. a OR zu qualifizieren, da er während Jahren seine Vorgesetzten mit seiner EMF-Problematik beschäftigt und auf immer weiteren betrieblichen Anpassungen an seine Bedürfnisse bestanden hatte, obwohl die Arbeitgeberin entsprechende Massnahmen getroffenen hatte. Dass der Arbeitnehmer diesbezüglich immer weitere Forderungen stellte, qualifizierte die Vorinstanz als «schwierig». Die Voraussetzungen, einem «schwierigen» Arbeitnehmer zu kündigen, waren erfüllt (E. 7.1, 7.2.2, 7.3.1).

Souffrant, à l’en croire, d’une maladie nouvelle – l’hypersensibilité électromagnétique (syndrome HSE) –…

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