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From the magazine ARV-DTA 4/2019 | S. 308-308 The following page is 308

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 4/2019)

  • Bundesgesetz über die Zuständigkeiten für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung völkerrechtlicher Verträge vom 21. Juni 2019.
    Das Bundesgesetz regelt, wer für die Kündigung von ­völkerrechtlichen Verträgen zuständig ist. Bislang wurde vom Bundesrat geltend gemacht, dass die Bundesverfassung ihm die alleinige Zuständigkeit für die Kündigung von Verträgen zuweise. Nun wurde diese umstrittene Frage durch das Gesetz positivrechtlich beantwortet. Demgemäss genehmigt das Parlament den Abschluss, die Änderung oder die Kündigung völkerrechtlicher Verträge, soweit nicht der Bundesrat nach den Artikeln 7a und 7bbis des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 den Vertrag selbstständig abschliessen, ändern oder kündigen kann. Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 10. Oktober 2019 unbenützt abgelaufen. Das Gesetz ist am 2. De­zember 2019 in Kraft getreten. AS 2019, 3119
  • Vorsorgereglement für die Angestellten und die…
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