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From the magazine ARV-DTA 3/2019 | S. 197-214 The following page is 197

Die Arbeitnehmererfindung

Ein Rechtsvergleich zwischen Schweiz und Deutschland mit besonderem Blick auf das IPR

Heutzutage werden die meisten Erfindungen – in der Schweiz wie in Deutschland – im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht. Grund dafür ist, dass Arbeitgeber in den überwiegenden Fällen moderner Technologien bessere Voraussetzungen für die Erfindertätigkeit gewährleisten können, sei es durch teure Forschungsinstrumente, Kapital und qualifizierte Mitarbeiter oder durch produktivere Arbeitsstrukturen. Der vorliegende Beitrag erläutert in einem ersten Teil das schweizerische Arbeitnehmererfindungsrecht und unterzieht es einer rechtsvergleichenden Analyse mit dem deutschen Recht. Angesichts der grundsätzlich unterschiedlichen Ausgestaltung der Erstinhaberschaft und der Vergütungsregelung von Aufgabenerfindungen der Schweiz und Deutschlands bekommt die Frage des anwendbaren Rechts bei Vorliegen eines internatio­nalen Sachverhalts besondere Bedeutung. Diese wird in einem zweiten Teil beleuchtet.

Aujourd’hui, en Suisse comme en Allemagne, la plupart des inventions sont…

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