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From the magazine ARV-DTA 1/2019 | S. 35-37 The following page is 35

Besprechung des Urteils des Bundesgerichtes 4A_64/2018 vom 17. Dezember 2018

Unrechtmässiger Streik, gerechtfertigte fristlose Entlassungen

I. Urteil

1. Aus dem Sachverhalt

Angestellte der Stiftung X., die ein Spital betreibt, fürchteten mit Blick auf bevorstehende Umstrukturierungen und den Anschluss an die private Spitalgruppe Y eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen gemäss dem damals geltenden GAV (CCT Santé 21). Es fanden zahlreiche Verhandlungen und Anhörungen statt, unter Einbezug von zwei Gewerkschaften. Dennoch kam es zum Streik, der indessen von der Arbeitgeberin als unrechtmässig betrachtet wurde. In der Folge orientierte die Spitaldirektion die Angestellten darüber, dass sie zur Beruhigung des sozialen Klimas einverstanden sei, einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen und auf eine Entlassung derjenigen Streikenden zu verzichten, welche ab einem bestimmten Zeitpunkt die Arbeit wieder aufnähmen. Den anderen drohte sie die fristlose Entlassung an. Schliesslich waren es 22 Angestellte, die sich weigerten, die Arbeit am festgesetzten Stichtag wieder aufzunehmen, und die demnach androhungsgemäss…

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