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From the magazine ARV-DTA 4/2018 | S. 342-345 The following page is 342

Tribunal fédéral, Ire Cour de droit social, Arrêt du 4 septembre 2018 (8C_574/2017)

Das Bundesgericht bestätigt die Rechtsprechung, wonach ein Ehegatte, der im Betrieb des anderen Ehegatten mit einer arbeitgeberähnlichen Stellung gearbeitet hat, vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausgeschlossen ist. Dieser Ausschluss besteht bei Ehetrennung bis zum Scheidungsurteil. Nichts daran zu ändern vermochte vorliegend, dass die entlassene Ehepartnerin mit den Kindern aufgrund häuslicher Gewalt von ihrem Ehepartner geflüchtet war und getrennt lebte. Denn aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist allein das theoretische Missbrauchsrisiko entscheidend, das bei im Betrieb des Ehepartners angestellten Personen als inhärent betrachtet wird (E. 5.2).

Le Tribunal fédéral confirme la jurisprudence selon laquelle une personne qui a travaillé dans l’entreprise de son conjoint occupant une position assimilable à celle de l’employeur est exclue du droit à l’indemnité de chômage. Cette exclusion s’applique lors d’une séparation de corps et jusqu’au jugement de…

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