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From the magazine ARV-DTA 3/2018 | S. 205-210 The following page is 205

Besprechung des Urteils des Bundesgerichtes 4A_142/2018 vom 16. Mai 2018, I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen

Arbeitsvertrag: Wer ist Arbeitgeber bei entsandtem Arbeitnehmer?
Passivlegitimation / Vertragsauslegung / Arbeitsverhältnis im Konzern

I. Sachverhalt (Zusammenfassung)

Der Kläger und Beschwerdeführer A., schwedischer Staatsangehöriger, war seit 1976 bei der heutigen C. mit Sitz in Stockholm (schwedische Konzerngesellschaft) angestellt. Die schwedische Konzerngesellschaft und die B.GmbH (Beklagte, Beschwerdegegnerin) sind Tochtergesellschaften der niederländischen D., die wiederum einer US-amerikanischen Konzernmutter unterstellt ist. Nachdem die Parteien am 8./​31. Oktober 1981 eine Vereinbarung («transfer letter») unterzeichnet hatten, arbeitete der Kläger ab 1. Februar 1982 bei der Beklagten B.GmbH. Nach Feststellung im angefochtenen Urteil bestimmte der «transfer letter» den Lohnanspruch, wozu eine sich nach vier Jahren reduzierende Auslandsaufenthaltsentschädigung gehörte. Ausserdem regelte die Vereinbarung den Anspruch auf Ferien und Arbeitslosenversicherung. Sodann wurde festgehalten, der Kläger müsse sich dem schweizerischen Sozialversicherungsplan anschliessen, die Pensionskasse verbleibe hingegen im Heimatland…

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