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From the magazine ARV-DTA 3/2018 | S. 183-194 The following page is 183

Zusammenspiel der Verfahren vor kantonalen Arbeitsinspektoraten und vor Arbeitsgerichten bei psychosozialen Belastungen – kantonale Unterschiede

Arbeitnehmende, die unter psychosozialen Belastungen wie Stress, Gewalt, Mobbing oder Belästigung leiden, können sich ans kantonale Arbeits­inspektorat wenden und dieses um Unterstützung zur Verbesserung der Situation ersuchen. Eine übermässige Belastung am Arbeitsplatz kann aber auch in einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren über Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag Thema sein. Bei einer Analyse kantonaler Rechtsprechung fiel auf, dass Gerichte im Kanton Genf verschiedentlich vorgängige Sachverhaltsfeststellungen durch das kantonale Arbeitsinspektorat nutzen, was in anderen Kantonen hingegen nicht erkennbar ist. Diese Diskrepanz scheint auf dem Umstand zu beruhen, dass sich die organisatorische Einbettung, das Selbstverständnis und die Personalressourcen der hier untersuchten kantonalen Arbeitsinspektorate stark unterscheiden. Trotz aller Vorteile von Föderalismus ist es problematisch, wenn die Intensität des Vollzugs eines Bundesgesetzes so stark zwischen den Kantonen divergiert,…

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