Direkt zum Inhalt

From the magazine ARV-DTA 2/2018 | S. 120-125 The following page is 120

Sonstige Geschäfte/Autres objets (ARV-DTA 2/2018)

  • Die WBK-S hält an ihrem Vorschlag zur Lohngleichheitskontrolle fest.
    Die Kommission hält mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem Vorschlag fest, den sie in der Frühjahrssession dem Ständerat unterbreitet hat. Sie hat diesen Beschluss gefasst, nachdem sie in Erfüllung des Rückweisungsantrags des Ständerates mehrere Modelle der Selbstdeklaration und der Lohngleichheitskontrolle geprüft hatte. Die Kommission hält an ihrem Vorschlag fest, den sie dem Ständerat bereits in der Frühjahrssession unterbreitet hat. Dieser sieht vor, dass Arbeitgeber, die mehr als 100 Personen beschäftigen, eine Lohngleichheitskontrolle durchführen und diese über­prüfen lassen. Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach dessen Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Die Kommission beantragt ein weiteres Mal einstimmig, den öffentlichen Sektor vermehrt in die Pflicht zu nehmen, und ist der Auffassung, dass dieser bei der Lohngleichheit mit gutem Beispiel vorangehen muss. Sie…
[…]