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From the magazine ARV-DTA 2/2018 | S. 114-115 The following page is 114

Inkrafttreten von Erlassen/Entrée en vigueur de textes législatifs (ARV-DTA 2/2018)

RA MLaw Andreas Holenstein
MLaw Christian Maduz
MLaw Oliver Schmid
  • Bundesgesetz über die Revision der Quellen­besteuerung des Erwerbseinkommens vom 16. Dezember 2016.
    Das Gesetz verfolgt das Ziel, Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen zu beseitigen und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollen alle ansässigen Quellensteuerpflichtigen, deren Bruttoerwerbseinkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt werden. Alle anderen Ansässigen können neu eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen. Das gilt auch für Nicht-Ansässige, welche die Voraussetzungen zur Quasi-Ansässigkeit erfüllen. Die Revision führt insgesamt zu einer stärkeren Vereinheitlichung der schweizerischen Quellensteuerordnung. Die Referen­dumsfrist für dieses Gesetz ist am 7. April 2017 unbenützt abgelaufen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. AS 2018, 1813
  • Bundesgesetz über Finanzhilfen für familien­er­gänzende…
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