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From the magazine ARV-DTA 1/2018 | S. 85-89 The following page is 85

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik / Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 1/2018)

Dr. Hubert Fritsch
  • EuGH, Urteil 29/11/2017 (C-214/16): Sozialpolitik; Arbeitszeitgestaltung; Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub, die am Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird; nationale Regelung, die einen Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seinen Jahresurlaub zu nehmen, ohne dass die Bezahlung für diesen Urlaub festgelegt ist.
    Erkenntnis: 1. Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und das in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf einen wirk­samen Rechtsbehelf sind dahin auszulegen, dass sie es im Fall einer Streitigkeit zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber über die Frage, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Jahres­urlaub gemäss der erstgenannten Vorschrift hat, verbieten, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub zunächst nehmen muss, ehe er feststellen kann, ob er für diesen Urlaub Anspruch auf Bezahlung hat. 2. Art. 7 der Richtlinie…
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