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From the magazine ARV-DTA 3/2017 | S. 225-229 The following page is 225

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 3/2017)

  • EuGH, Urteil 17/05/2017 (C-48/16): Provision des Handelsvertreters.
    Erkenntnis: 1. Art. 11 Abs. 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist dahin auszulegen, dass er sich nicht nur auf Fälle der vollständigen Nichtausführung des Vertrags zwischen dem Unternehmer und dem Dritten bezieht, sondern auch auf Fälle der teilweisen Nichtausführung dieses Vertrags, wie etwa das Nichterreichen des vertraglich vorgesehenen Geschäftsumfangs oder der vor- Aus der ZeitschriftARV-DTA 3/2017 | S. 225-229 Es folgt Seite № 226gesehenen Laufzeit. 2. Art. 11 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 86/653 ist dahin auszulegen, dass eine Klausel des Handelsvertretervertrags, wonach der Vertreter im Fall der teilweisen Nichtausführung des Vertrags zwischen dem Unternehmer und dem Dritten zur anteiligen Rückzahlung seiner Provision verpflichtet ist, keine «Abweichung…
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