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From the magazine ARV-DTA 4/2016 | S. 298-299 The following page is 298

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 4/2016)

  • EuGH, Beschluss 21/09/2016 (C-614/15): Sozial­politik.
    Erkenntnis: Paragraf 5 Nr. 1 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, nach der die Verlängerung aufeinan­derfolgender befristeter Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst allein deshalb als durch «sachliche Gründe» im Sinne dieses Paragrafen gerechtfertigt angesehen wird, weil die Kontrollaufgaben der im tiergesundheitlichen Bereich beschäftigten Personen aufgrund der Veränderungen im Tätigkeitsumfang der zu kontrollierenden Betriebe nicht dauerhaft seien, entgegensteht, es sei denn, die Verlängerung der Verträge soll, ohne dass jedoch Haushaltserwägungen zugrunde liegen dürfen, tatsächlich einen besonderen Bedarf in dem betreffenden Bereich decken; dies zu…
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