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From the magazine ARV-DTA 4/2015 | S. 323-326 The following page is 323

Neueste Rechtsprechung des EuGH zu Freizügigkeit und Sozialpolitik/Jurisprudence récente de la CJCE, libre circulation et politique sociale (ARV-DTA 4/2015)

  • EuGH, Urteil 09/09/2015 (C-160/14): Sozialpolitik; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; Pflicht, ein Vor­abentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zu stellen; behaupteter Verstoss gegen das Unionsrecht durch ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können.
    Erkenntnis: 1. Art. 1 Abs. 1 Aus der ZeitschriftARV-DTA 4/2015 | S. 323-326 Es folgt Seite № 324der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass der Begriff «Betriebsübergang» einen Sachverhalt erfasst, bei dem ein auf dem Charterflugmarkt tätiges Unternehmen durch seinen Mehrheitsaktionär, der ebenfalls ein im Luftverkehrssektor…
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