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From the magazine ARV-DTA 1/2015 | S. 9-13 The following page is 9

Neue Erlasse und Entwürfe/Législation nouvelle et projets (ARV-DTA 1/2015)

  • Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 vom 19. November 2014. Entwurf Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020. Entwurf Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
    Wie es in der Botschaft heisst, macht der demografische Wandel vor allem der umlagefinanzierten Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule) zu schaffen, während die berufliche Vorsorge (2. Säule) als Sparversicherung in erster Linie unter der steigenden Lebenserwartung und den ungenügenden Anlagerenditen leidet. Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 soll diesen Herausforderungen begegnet werden. Heute gilt in der AHV und der beruflichen Vorsorge ein Rentenalter von 65 Jahren für Männer und von 64 Jahren für Frauen. Es bestehen nur eingeschränkte Möglichkeiten, Altersleistungen flexibel zu beziehen. Dieses starre System entspricht weder den Bedürfnissen der Versicherten noch den demografischen Rahmenbedingungen. Daher soll der Begriff «Rentenalter»…
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