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From the magazine ARV-DTA 1/2015 | S. 1-7 The following page is 1

Die Pflicht zur Herausgabe von Sitzungsgeldern und anderen Entgelten im privaten Arbeitsrecht

Qualifikation und Empfehlung

Die zunehmende Vernetzung des Arbeitsmarktes hat zur Folge, dass immer mehr Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten für Dritte verrichten, wie z.B. Einsitznahmen in Ex­pertenkommissionen, und dafür regelmässig Ver­gütungen in Form von Sitzungsgeldern, Honoraren und dergleichen erhalten. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer verpflichtet sind, solche Entgelte an ihren Arbeitgeber herauszugeben. Ausgangpunkt der Überlegungen ist Art. 321b OR. Darauf aufbauend werden verschiedene Kriterien analysiert, die eine Herausgabepflicht auslösen könnten.

Le marché du travail fonctionne toujours davantage en réseau. Aussi, dans le cadre de leurs rapports de travail, des travailleurs de plus en plus nombreux accomplissent des activités pour des tiers. Par exemple, ils participent à des commissions d’experts et, de ce chef, reçoivent régulièrement des rémunérations sous forme de jetons de présence…

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